Förderprogramme für Baden-Württemberg
Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
Seit 1985 wird der Dr.-Rudolf-Eberle-Preis alljährlich an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen. Mit der Auszeichnung sollen herausragende Bemühungen mittelständischer Unternehmen um Entwicklung und Anwendung neuer Technologien eine öffentliche Anerkennung finden.
Auch im Jahr 2012 vergibt das Land Baden-Württemberg Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden. Daneben hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der sich gezielt an junge Unternehmen richtete.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2012.
Förderprogramm zur Einstellung von Innovationsassistenten und Innovationsassistentinnen
Kleinere Betriebe in Baden-Württemberg können im Rahmen der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 bis 2013 Zuschüsse erhalten, wenn sie Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Bereich Forschung und Entwicklung einstellen.
Programmstart: März 2008
Programmende: Das Programm läuft solange ESF-Mittel zur Verfügung stehen.
Förderprogramm Coaching
Was wird gefördert:
Gefördert werden Coachingmaßnahmen im Zusammenhang mit
- einem Innovationsvorhaben
- einer Kooperation (Einzel- und/oder Gruppencoaching)
- der Reduzierung des Energieverbrauchs
- demografischem Wandel
- Unternehmensübergaben
Unter Coaching ist dabei eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch einen externen Experten (Coach) zu verstehen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg.
Das Programm läuft solange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen, höchstens jedoch bis 31.12.2013.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Webseite des ESF in BW.
Innovationsgutscheine BW
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das seit Frühjahr 2008 im Rahmen eines Modellvorhabens Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgibt. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. für deren qualitative Verbesserung.
Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eingereicht werden
Innovationsgutschein B Hightech
Das erfolgreiche Förderinstrument "Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen" wird im Jahr 2012 fortgeführt und um einen speziellen Innovationsgutschein für Start-Up-Unternehmen aus dem Hightech-Bereich erweitert.
Die Erweiterung um den "Innovationsgutschein B Hightech" soll vor allem der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Gefördert werden sollen u. a. Innovationsvorhaben aus der Hightech-Branche Gesundheitswirtschaft/Lebenswissenschaften.
Beim Gutschein "B Hightech" erhöht sich die Fördersumme des bisherigen Gutscheins B von 5000 € auf 20.000 € (Förderquote 50%). Gefördert werden Hightech-Gründungen in der Vorgründungsphase und bis 3 Jahre nach Gründung. Neben der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen werden dabei auch Materialaufwendungen im Rahmen des Prototypenbaus bezuschusst.
Am 02. Januar 2012 wurde ein erster Aufruf zur Vergabe der Innovationsgutscheine B Hightech veröffentlicht. Weitere Aufrufe werden im Jahr 2012 quartalsweise – voraussichtlich im April, Juli und November folgen.





